Kauf, Verkauf, Bewerbung, Gestaltung, Ausbeutung, Vermietung, Instandhaltung, Verwaltung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Sachverständigentätigkeit und Tausch von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Beteiligungserwerb, Verwaltung und Vermittlung von Wertpapieren und Werten sowie alle Tätigkeiten einer Treuhandgesellschaft, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute und die Verwalter von Vermögenswerten verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihr Ziel durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: - unabhängig von ihrem Standort - in der Schweiz oder im Ausland; - unabhängig von ihrem Gegenstand - sei es materieller (beweglicher oder unbeweglicher) oder geistiger Natur oder Dienstleistungen; - unabhängig von ihrer Durchführung - sei es durch die Gesellschaft, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Kreditverträge mit ihren Aktionären abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.