Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland den Erwerb, Verkauf, Besitz, die Vermietung, Verwaltung und Ausbeutung von Immobilien, landwirtschaftlichen, (und/oder) Weinbaubetrieben, (und/oder) Gärtnereien und alle Tätigkeiten, die diesem Zweck entsprechen, im Einklang mit dem Bundesgesetz über das Landwirtschaftsrecht vom 4. Oktober 1991 (LDFR). Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann auch ihren Mitgliedern Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die Dritte ihren Mitgliedern gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder sich als Bürge verpflichten.