Die Gesellschaft hat zum Zweck die Verlegung von Bodenbelägen und Parkett, alle Tischlerarbeiten, kleine Maurerarbeiten und Malerarbeiten. Die Gesellschaft kann zudem jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihren Zielen in Zusammenhang steht, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.