alle Immobiliengeschäfte wie Bau, Renovation, Erwerb, Bewirtschaftung und Verkauf von Gebäuden sowie den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen und alle anderen Geschäftstätigkeiten, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobiliar-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.