Die Gesellschaft bezweckt die Organisation von öffentlichen, privaten und korporativen Veranstaltungen sowie die Erbringung aller damit verbundenen Leistungen für kleine, mittlere und große Unternehmen. Die Gesellschaft kann, als sekundäres Ziel, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen gründen, allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme aller durch das LFAIE verbotenen Operationen) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, Kredite an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, sich für von Gesellschaftern und Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.