Im Sinne einer Holdinggesellschaft umfasst die Tätigkeit des Unternehmens den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Beteiligung an allen kommerziellen, finanziellen, mobiliaren, industriellen, immobilienbezogenen oder anderen Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland, unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE), durch den Erwerb von Aktien, Anleihen, Anteilen, das Halten von Forderungen oder jede andere geeignete Form, den Erwerb von Patenten und Marken. Die Gesellschaft kann Darlehen an Aktionäre oder Dritte gewähren, sich für Kredite, die von Aktionären oder Dritten aufgenommen wurden, verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren, ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen. Die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit ausüben, jede Investition oder andere, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder geeignet sind, ihn zu erreichen. Sie kann diese Operationen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, als Vertreter oder Beauftragter, durchführen oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilhaben.