Die Durchführung aller Arten von Arbeiten in den Bereichen Fliesenlegen, Boden- und Wandbeläge, Verlegung von Keramik, Naturstein und ähnlichen Materialien sowie alle damit zusammenhängenden oder ergänzenden Tätigkeiten im Baugewerbe. Die Gesellschaft kann darüber hinaus jede andere Tätigkeit ausüben, die einen direkten oder indirekten Bezug zu diesen Zwecken hat; sie kann insbesondere Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligt sein, Unternehmen erwerben, die ein identisches oder analoges Ziel verfolgen, oder mit solchen Unternehmen fusionieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die dazu geeignet sind, ihr Ziel zu entwickeln und zu erweitern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen.