Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte bezweckt die Gesellschaft den Betrieb aller Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere der Immobilienentwicklung, des Erwerbs, der Verwaltung und des Verkaufs von Immobilien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten; sowie aller Finanzgeschäfte (insbesondere die Planung von Finanzierungen für den Erwerb von Immobilien sowie die Steuer- und Versicherungsberatung in diesem Zusammenhang). Als sekundäres Ziel kann die Gesellschaft, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, auch: alle Finanz-, Handels- oder Industrietätigkeiten, sei es mobil oder immobil, ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.