Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an allen in- und ausländischen Handels-, Industrie-, Finanz- und Immobilienunternehmen sowie die Verwaltung und Leitung dieser Beteiligungen, ausgenommen die nach dem Geldwäschereigesetz verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann überdies jede andere Tätigkeit ausüben, die einen direkten oder indirekten Bezug zu diesen Zwecken hat; sie kann insbesondere in- und ausländische Zweigniederlassungen gründen, sich an anderen in- und ausländischen Unternehmen beteiligen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln und zu erweitern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen.