Der Erwerb, die Ausbeutung und die Vermietung von allen Arten öffentlicher Einrichtungen wie Bars, Restaurants, Sandwichläden, Teehäusern und Fast-Food-Betrieben sowie der Handel mit Produkten und Ausrüstungen in Verbindung mit seinem Tätigkeitsbereich; allgemein kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen; die Gesellschaft kann auch den Gesellschaftern, Gesellschaften der Gesellschafter oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren.