Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen kommerziellen, finanziellen, immobilien- oder industriellen Unternehmen sowie den Abschluss aller Verträge und die Durchführung aller Geschäfte, die zur Entwicklung und Erweiterung ihrer Tätigkeiten geeignet sind. Die Gesellschaft kann ferner: - alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte (mit Ausnahme derjenigen, die sich aus dem Mandat des Finanzintermediärs im Sinne von Artikel 2, Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) ergeben) durchführen, sei es mobil oder immobil, direkt oder indirekt mit ihrem Zweck verbunden; - Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, diese erwerben oder gründen; und - Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, Bürgschaften für von Aktionären, Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen übernehmen, solche Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder anderen Wertpapieren garantieren sowie alle anderen finanziellen Verpflichtungen eingehen.