Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen an Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland zu erwerben, zu halten, zu verwalten, zu veräussern und zu veräussern, mit Ausnahme der durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Verbindung steht, ausüben (mit Ausnahme der durch das GwG verbotenen Geschäfte). Sie kann ferner Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, teilnehmen und Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.