Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Tätigkeiten. Der Erwerb und die Gründung von ähnlichen oder verwandten Unternehmen, alle Transaktionen oder Übernahmen von Funktionen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu entwickeln oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gegenstand stehen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren. Im Hinblick auf Immobilienbeteiligungen in der Schweiz werden diese auf Gesellschaften mit ausschließlich kommerzieller Zweckbestimmung beschränkt. Sie kann in eigenem Namen oder im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobilientransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, und sich in jeder Form für alle ähnlichen Unternehmen interessieren. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.