Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens auszuüben, insbesondere den Kauf, Verkauf, die Verwaltung, Verwaltung, Bewertung, Entwicklung, Errichtung und den Verkauf von Immobilien und Immobilienprojekten. Als sekundären Zweck kann die Gesellschaft, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte, auch: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies die Interessen fördert.