Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung, Leitung, Kontrolle, den Erwerb und die Veräusserung von Beteiligungen an allen in der Schweiz und im Ausland tätigen Unternehmen. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche und unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Grundstücksgeschäfte; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; sich an allen Unternehmen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; ihren Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.