Die Übernahme von direkten und indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft. Im Hinblick auf die Beteiligungen an schweizerischen Immobilien werden diese auf eine ausschließlich gewerbliche Nutzung beschränkt, im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG). Sie kann sowohl in eigenem Namen als auch im Namen von Dritten alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, und sich in jeder Form für alle ähnlichen Unternehmen interessieren. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.