Der Betrieb aller öffentlichen Einrichtungen (Cafés, Bars, Restaurants, Pizzerien, Apéritifs, Getränke- und Alkoholverkauf usw.), jede Catering-Tätigkeit und jede Tätigkeit im Bereich der Ernährung und der Organisation von Veranstaltungen (Banketten, Seminaren usw.). Allgemein kann die Gesellschaft für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilien- oder mobiliärbezogenen Transaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Transaktionen.