Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf und Verkauf, die Vermarktung, die Erschliessung, die Ausbeutung, die Vermietung, die Instandhaltung, die Verwaltung, die Verwaltung, die Vermittlung, die Expertise und den Tausch von bebauten oder unbebauten Liegenschaften, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte, sowie jede Tätigkeit einer Treuhandgesellschaft. Die Gesellschaft kann: an allen Unternehmen teilnehmen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit der Verwirklichung ihres Zwecks zusammenhängen; ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen Verpflichtung garantieren, wenn dies ihren Interessen dient; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen.