Anlage und Pflege von Parks und Gärten, Außenanlagen und Maurerarbeiten, alle Tätigkeiten im Bereich der Hortikultur. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und kann an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen und im Allgemeinen jede Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Grundstücke erwerben, halten und veräußern. Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanzgeschäfte tätigen sowie für Tochtergesellschaften oder Dritte als Bürge oder Garant für Kredite auftreten.