Kauf, Verkauf, Tausch, Vermarktung, Entwicklung, Errichtung für eigene oder fremde Rechnung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie alle Arbeiten im Bereich Architektur, Erstellung von Quartiersplänen, Parzellierung, Ausbeutung, Verwaltung, Vermietung, Vermittlung, Finanzierung von Immobilien, Beteiligung an allen Gesellschaften des Immobilienbereichs; die Gesellschaft kann auch alle Immobiliengeschäfte durchführen, mit Ausnahme derjenigen, die dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute und die Vermögensverwaltung (LFAIE) unterliegen; die Gesellschaft kann den Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren, sich für von den Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren, ihre Vermögenswerte verpfänden, um jede Forderung zu sichern (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck)