Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen aller Art in der Schweiz oder im Ausland, einschließlich aller immobilienbezogenen Beteiligungen, unter der Voraussetzung, dass die in der Schweiz durchgeführten Immobiliengeschäfte nur Immobilien mit ausschließlich gewerblicher Nutzung betreffen und daher nicht dem Regime der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) unterliegen; die Gesellschaft kann Dritten und Konzerngesellschaften Darlehen oder andere Formen der Finanzierung gewähren sowie Sicherheiten aller Art zugunsten von Dritten und Konzerngesellschaften stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft; die Gesellschaft kann in eigenem Namen oder im Namen von Dritten alle Geschäfte, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, in der Schweiz und im Ausland durchführen, Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland eröffnen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit einem ähnlichen oder verwandten Zweck erwerben.