Die Erbringung von Dienstleistungen im Finanzbereich, ausgenommen aller Tätigkeiten, die dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) und dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) unterliegen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen und im Allgemeinen jede Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Grundstücke erwerben, halten und veräußern. Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanzgeschäfte tätigen sowie für Tochtergesellschaften oder Dritte als Bürge oder Garant auftreten.