Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, Kauf, Verkauf, die Verwaltung und das Management von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch an der Finanzierung anderer Gesellschaften der Gruppe teilnehmen, der sie angehört, im allgemeinen Interesse dieser Gruppe; die Gesellschaft kann insbesondere ihren Aktionären, Tochtergesellschaften oder Dritten Kredite, Garantien und Sicherheiten gewähren oder erhalten. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Transaktionen durchführen und alle Massnahmen ergreifen, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen; die Gesellschaft kann schliesslich bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte erwerben, verwalten und verkaufen, mit Ausnahme der durch das BewG verbotenen Operationen.