Alle Arbeiten im Bereich des Baus, der Umgestaltung, des Erd- und Straßenbaus, der Abbrucharbeiten, des Eisenbahnbaus, des Tiefbaus, der Maurerarbeiten, des Landschaftsbaus, der Wertsteigerung durch Innen- und Außenumbauten, der Verarbeitung von Materialien aller Art, des Transports von Baustoffen und der Baustellenüberwachung; sowie der Verkauf, Kauf und Vermietung von Baustoffen, Maschinen und Artikeln, die diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind. Die Gesellschaft kann auch jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte.