Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Arten von Finanzberatung, Management, Organisation und Verwaltung von Unternehmen, insbesondere für Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen, Anlageorganisationen, Finanzkommissionen und Unternehmensleitungen, zu erbringen. Um ihren Zweck zu erreichen, kann sie Mandate als unabhängige Verwaltungsräte und als Mitglieder des Stiftungsrates übernehmen. Die Gesellschaft kann, ausgenommen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte: in der Schweiz und im Ausland jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, teilnehmen; Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen oder die Interessen der Unternehmensgruppe, der sie angehört, fördert.