Die Gesellschaft hat den Zweck, öffentliche Einrichtungen zu betreiben, einschließlich des Verkaufs zum Mitnehmen. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Immobilien kaufen oder verkaufen (ausgenommen Tätigkeiten, die durch das LFAIE verboten sind), alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die dazu dienen, ihren Zweck zu entwickeln und zu erweitern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen. Die Gesellschaft kann Garantien gewähren, Kredite oder Vorschüsse an Gesellschafter oder Dritte gewähren.