Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen aller Art an Schweizer und ausländischen Gesellschaften zu halten und zu verwalten, unter Vorbehalt der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Darlehen gewähren, für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandtiteln oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung verpfänden.