Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen an allgemeinen Gesellschaften sowie von Aktien und Gesellschaftsanteilen, die Verwaltung von Vermögenswerten, die Finanzierung der eigenen Tochtergesellschaften oder von Drittgesellschaften, die Koordination auf finanzieller, technischer und administrativer Ebene der Aktivitäten der Tochter- und verbundenen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Finanzierungen, Darlehen, Garantien und Pfandrechte an Konzerngesellschaften und Dritte gewähren. Sie kann im Allgemeinen jede andere Tätigkeit ausüben, die mit dem Gesellschaftszweck verbunden ist.