Die Gesellschaft bezweckt alle Arbeiten im Bauwesen, insbesondere solche der Abdichtung. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräussern (mit Ausnahme der durch das DBG verbotenen Tätigkeiten), alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die zur Erfüllung oder Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Garantien erteilen, Darlehen oder Vorschüsse an Gesellschafter oder Dritte gewähren.