Die Gesellschaft hat zum Zweck alle Arbeiten im Bereich Landschaftsgärtnerei, insbesondere die Pflege von Aussenanlagen, das Beschneiden von Sträuchern, das Mähen von Rasen sowie diverse Gestaltungen. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen, soweit diese nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.