Die Gesellschaft bezweckt alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Anlagefonds (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, als Nebenzweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen errichten; allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren; für von Gesellschaftern und Dritten aufgenommene Darlehen bürgen und diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekentiteln oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.