In der Schweiz und im Ausland: Erwerb, Verkauf, Halten, Verwaltung und Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Das Unternehmen hat auch in der Schweiz und im Ausland den Zweck, alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Bestimmung der Wasserqualität zu erbringen. Ebenso hat das Unternehmen in der Schweiz und im Ausland den Zweck, alle Immobiliengeschäfte durchzuführen, wie den Kauf, Verkauf, das Halten und die Errichtung von Immobilien sowie alle Immobilieninvestitionen, Immobilienentwicklungen oder damit verbundenen Tätigkeiten, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte.