Ausgenommen sind Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind. Zweck der Gesellschaft ist die Ausübung aller Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere der Immobilienentwicklung, des Besitzes von Immobilien und deren Verwaltung, des Verkaufs und Kaufs von Immobilien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten. Des Weiteren umfasst der Zweck der Gesellschaft alle Finanzaktivitäten (insbesondere die Planung von Finanzierungen im Zusammenhang mit Immobilienerwerben sowie die Steuer- und Versicherungsberatung in diesem Bereich). Als sekundärer Zweck kann die Gesellschaft, ausgenommen Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind, auch jede Finanz-, Handels- oder Industrietätigkeit, sei sie mobil oder immobil, ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck steht; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.