Die Gesellschaft hat zum Zweck die Beteiligung an anderen Unternehmen, sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Personalverrechnung und die Organisation von Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen errichten, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, sich für Darlehen, die von Gesellschaftern und Dritten aufgenommen wurden, als Bürge verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.