Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens auszuüben, insbesondere den Kauf, das Halten, die Verwaltung, die Verwaltung, die Wertsteigerung, die Entwicklung, den Maklerdienst, den Bau und den Verkauf von Immobilien und Immobilienprojekten. Als sekundären Zweck kann die Gesellschaft auch, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; - Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; - Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.