Die Gesellschaft hat den Zweck, Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 17 Abs. 1 LEFin, definiert als die Verfügung über Vermögenswerte im Sinne von Art. 3, Buchst. c, Ziff. 1 bis 4 des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen vom 15. Juni 2018 (FIDLEG), auf der Grundlage eines Mandats und in beruflicher Eigenschaft im Namen und für Rechnung von Kunden, sowie die Erbringung aller Finanzdienstleistungen, Buchhaltungs- und Verwaltungsdienstleistungen für die Kundschaft. Sie kann in der Schweiz oder im Ausland Niederlassungen gründen, an anderen Unternehmen beteiligt sein, alle Immobilien oder Immobiliengesellschaften im Rahmen ihrer Tätigkeit erwerben, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen, innerhalb der Grenzen, die durch die FIDLEG vorgesehen sind.