Die Gesellschaft hat zum Zweck: als Treuhänder oder Mit-Treuhänder oder als Testamentsvollstrecker von Trusts zu handeln, Nachlass- oder andere Trusts zu verwalten und zu administrieren, im Sinne von Artikel 17 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG). Die Gesellschaft kann nach vorheriger Zustimmung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland teilnehmen oder mit solchen Unternehmen fusionieren. Sie kann Immobilien erwerben und veräussern und alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.