Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, jede Tätigkeit auf den Gebieten des Bauwesens und der Immobilien, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte, sowie den Handel mit allen Produkten. Die Gesellschaft kann: jede geschäftliche oder finanzielle Tätigkeit ausführen, die mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden ist und nicht durch schweizerisches Recht verboten ist; alle Geschäfte durchführen, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, den Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder zu erreichen oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ferner Kreditverträge mit ihren Aktionären als Schuldnerin oder Gläubigerin abschließen oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Sie kann alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck in Zusammenhang stehen.