Der Kauf, das Halten, die Vermietung, die Verpachtung, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann: entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobiliären Operationen (letztere in der Schweiz, mit Ausnahme von Immobilien, die einer Bewilligung nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegen, d.h. ausschließlich Immobilien, die auf die in Art. 2 Abs. 2 Bst. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vorgesehene Nutzung beschränkt sind) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Tochtergesellschaften, Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren.