Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien; Durchführung von Maklergeschäften, von Promotions, Beteiligungen, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verboten sind. Sie kann sich mit allen Finanz-, Handels-, Industrie- und Immobiliengeschäften befassen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme aller anderen finanziellen Verpflichtungen garantieren.