Die Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen einschließlich Kunstwerken; die Gesellschaft kann anderen Konzerngesellschaften, insbesondere ihren direkten oder indirekten Aktionären, Schwestergesellschaften sowie direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen gewähren oder andere finanzielle Leistungen erbringen und Sicherheiten jeder Art auf ihr Vermögen gewähren, einschließlich durch Pfandrechte oder treuhänderische Übertragungen oder durch Garantien jeder Art, um die Verpflichtungen anderer Konzerngesellschaften, insbesondere ihrer direkten oder indirekten Aktionäre, Schwestergesellschaften oder direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, zu sichern, entgeltlich oder unentgeltlich; sie kann ferner alle Geschäfts-, Finanz- oder anderen Transaktionen durchführen, die geeignet sind, die Entwicklung und den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder zu unterstützen; sie kann in der Schweiz Immobilien erwerben, halten, belasten und veräußern, wobei die Gesellschaft in der Schweiz direkt oder über Beteiligungen Immobilien mit ausschließlich gewerblicher Nutzung erwerben kann.