Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung, die Halterung, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an allen Gesellschaften, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle, industrielle oder mobilie- und immobiliarrechtliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - sich an allen Unternehmen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.