Der Kauf und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung von Immobiliengeschäften, die Verwaltung und Verwaltung von Immobilien, die Errichtung, Umgestaltung und Renovation im Bereich der Immobilien, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Immobilien- oder Mobilienoperationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, Tochtergesellschaften im Ausland oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.