Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung und den Betrieb von allen öffentlichen Einrichtungen aller Art sowie die Ausführung aller Tätigkeiten im Bereich der Gastronomie und des Handels mit Blumen, Keramik und Geschenkartikeln. Die Gesellschaft kann, im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG): - alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an Gesellschafter oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren.