Die Beratung und Verwaltung von Vermögenswerten für Dritte gemäss Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Sie kann zudem Verträge und Vereinbarungen mit Bankinstituten und Finanzintermediären abschliessen sowie jede Tätigkeit im Treuhandbereich ausüben, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, die Erfüllung von Mandaten im Bereich der Gesellschafts-, Steuer-, Unternehmens- und Buchhaltungsverwaltung. Zu diesem Zweck kann sie jede treuhänderische Leistung erbringen, die in den Bereich der Tätigkeiten einer Treuhandgesellschaft fällt. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Gesellschaften mit ähnlichem Gesellschaftszweck erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann jede Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck ausüben.