Der Kauf, Verkauf, Besitz, die Wertsteigerung, Verwaltung, Verwaltung und Vermarktung im Bereich des Immobilienwesens, mit Ausnahme von Geschäften, die durch Bundesgesetze und -verordnungen über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer verboten sind. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck verfolgen, alle wirtschaftlichen, industriellen, finanziellen, mobiliaren und immobiliaren Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Darlehen gewähren oder Garantien einräumen, wenn dies ihren Interessen dient.