Die Gesellschaft verfolgt den Zweck einer Holdinggesellschaft, nämlich die Übernahme, den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft darüber hinaus alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen und dessen Entwicklung fördern, einschließlich der Übernahme von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten oder Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Zweck gründen, alle mobiliären, immobiliären und finanziellen Operationen durchführen und alle Verträge abschließen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen oder dessen Entwicklung fördern. Sie kann auch Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.