Erwerb, Verkauf, Verwaltung, Führung und Halten von Beteiligungen an jeder Gesellschaft oder Unternehmung in der Schweiz und im Ausland, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: bezüglich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; bezüglich ihres Gegenstands - ob es sich um materielle (bewegliche oder unbewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; bezüglich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.