Der genehmigte Krankentransport für behinderte und/oder mobilitätseingeschränkte Personen sowie der Transport von medizinischen Proben. Die Gesellschaft kann: entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobilen und immobilienbezogenen Geschäfte in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen beteiligt sein, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Zweck der Gesellschaft haben; Kredite oder andere Formen der Finanzierung an ihre Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritte gewähren und Sicherheiten jeder Art direkt oder indirekt zugunsten ihrer Aktionäre, von Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritter, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft bieten.