A) Schaffung, Errichtung und Betrieb eines Hauses für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen sowie chronischen Krankheiten. Der Verein verfolgt einen wohltätigen Zweck. Er organisiert sich so, dass er sein Ziel erreichen kann und kann bei der Umsetzung mit anderen zusammenarbeiten bzw. Teile der Aktivitäten übertragen. Er kann alle für die Verwirklichung seines Zwecks erforderlichen Immobilien erwerben und besitzen, b) die Erhaltung des historischen, architektonischen, künstlerischen und kulturellen Erbes des Standorts und der Gebäude sicherstellen, c) die Aufnahmemöglichkeiten entwickeln, d) die für diese Initiativen erforderlichen Mittel sammeln.